Schwerpunkte

Wie jeder gute Rechtsanwalt kann auch ich nicht von mir behaupten, mich in allen Rechtsgebieten gleichermaßen gut auszukennen. Allerdings können Sie davon ausgehen, dass ich in meinen Tätigkeitsschwerpunkten absolut kompetent und fachlich immer auf dem neuesten Stand bin.

Als Spezialist für Schadensersatzrecht und Fachanwalt für Medizinrecht bin ich nahezu ausschließlich mit der Vertretung von Geschädigten und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen beauftragt. Dabei spielt es keine Rolle, ob meine Mandanten durch ein Behandlungsgeschehen, einen Verkehrsunfall oder einen Freizeitunfall zu Schaden gekommen sind. Allerdings nimmt die Vertretung von Patienten in Arzthaftungssachen den weitaus überwiegenden Anteil (etwa 80 % bis 90 %) meiner anwaltlichen Tätigkeit ein.

Ich möchte Ihnen meine Tätigkeitsschwerpunkte kurz vorstellen:

Arzthaftungs­recht

Im Arzthaftungsrecht oder sonstigen medizinischen Sachverhalten vertrete ich ausschließlich Patienten, die durch einen Behandlungsfehler oder sonstigen Fehlern zu Schaden gekommen sind.

Verkehrs­zivilrecht

Verkehrsunfälle sind alltäglich. Genauso alltäglich sind jedoch die Tricks der Versicherungen. Verlassen Sie sich bei der Regulierung auf meine professionelle Hilfe. Ich stehe Ihnen bei.

Versicherungs­recht

Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Hausratsversicherungen etc. sollen absichern. Oftmals werden aber begründete Ansprüche nicht reguliert. Kommen Sie auf mich zu.

Schadens­ersatz­recht

Aber auch sonst kommen viele Menschen durch das Verschulden Dritter zu schaden, etwa wenn Verkehrssicherungspflichten verletzt wurden. Auch hier helfe ich gerne.

Bitte beachten Sie noch:

Ich bin Spezialist im Patientenrecht bzw. Geschädigtenrecht, d.h. ich habe mich gezielt nur auf das Arzthaftungsrecht und Personenschäden spezialisiert. Daneben bin ich noch im Bereich der privaten Unfallversicherung und der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung tätig. Mandate in anderen juristischen Bereichen nehme ich daher nur in Ausnahmefällen an.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!
 

Ihr Patientenanwalt Dr. Daniel Stiel