Regelmäßig bekomme ich äußerst positive Rückmeldungen zu meiner Arbeit. Vielleicht liegt einer der Gründe dafür in meiner Philosophie: Ich vertrete nur die Seite des Geschädigten, niemals die Versicherung, das Krankenhaus oder den Arzt. Außerdem bemühe ich mich, für jeden Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Gerade die persönliche und unmittelbare Betreuung für den Mandanten, die ich in meiner Kanzlei gewährleisten kann, erachte ich als großen Vorteil für den Mandanten. Die Zufriedenheit meiner Mandanten mit meiner Tätigkeit geben mir recht.
Aber ich kann nicht nur über zahlreiche positive Rezensionen von Mandanten berichten. Auch bei gegnerischen Rechtsanwälten auf Behandlerseite und Sachbearbeitern der Haftpflichtversicherungen von Behandlern habe ich aufgrund meiner zahlreichen Fälle sowie der Art meiner Fallbearbeitung ein großes Renommee. Auch Sie können sich meiner Kompetenz in Arzthaftungssachen sicher sein.
Exemplarisch darf ich auf einen Auszug aus einem Schriftsatz von gegnerischen Rechtsanwälten, die für zahlreiche Behandler und deren Haftpflichtversicherungen tätig sind, an die Arzthaftungskammer des Landgerichts Augsburgs verweisen:
„Die Klägerseite bittet schließlich am Ende der Klage um einen richterlichen Hinweis, sofern das Gericht weiteren Sachvortrag für erforderlich erachtet. Einen solchen Hinweis darf das Gericht gar nicht geben. Es würde sich befangen machen. Der Kläger ist von einem der versiertesten Vertreter von Patienten in Arzthaftungssachen vertreten, der im Sprengel des Landgerichts Augsburg tätig ist. Herr Kollege Dr. Stiel hat es gar nicht nötig, richterliche Hinweise zu erbitten. Er weiß bestens, was er zu tun hat.“