* Noch ein Hinweis zur kostenfreien Erstberatung:
Es freut mich, dass Sie mir Ihren Fall schildern möchten. Ich nehme mir für alle meine Mandanten viel Zeit und bearbeite die Rechtsfälle mit großer Sorgfalt. Das bedeutet leider auch, dass eine Erstberatung in ihrem Umfang zeitlich begrenzt sein muss, um meine Arbeitsaufgaben für meine bestehenden Mandate bewältigen zu können. Eine Erstberatung beinhaltet daher eine kurze schriftliche oder kurze telefonische Einschätzung der Rechtslage. Es steht mir frei, ob und in welcher Form ich erstberatend tätig werde. Sind darüber hinaus auch weitere Gespräche, insbesondere persönliche Besprechungstermine, weiterführender E-Mail- oder Briefschriftwechsel etc. angefragt, so sind diese Tätigkeiten nicht in der kostenlosen Erstberatung enthalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.